Die In-vitro-Fertilisation (IVF) ist eine Art der künstlichen Befruchtung. Bei der IVF findet die Befruchtung der Eizelle außerhalb des Körpers statt. Zu Beginn des Verfahrens müssen die Eierstöcke der Frau mit Hilfe von Hormonen angeregt werden, damit eine Eizelle heranreift. Mittels Ultraschalls wird der Verlauf im Kinderwunschzentrum oder in der gynäkologischen Praxis kontrolliert. Sind die Eizellen gereift, kann der Eisprung künstlich ausgelöst werden.
Anschließend lassen sich im besten Falle fünf bis zehn Eizellen über die Vagina entnehmen und in ein Nährmedium überführen. Dort treffen die Eizellen dann auf das aufbereitete Sperma des Partners, dieses wird in der Regel durch Masturbation gewonnen. Nach einem Tag im warmen Brutkasten lässt sich unter dem Mikroskop prüfen, ob die In-vitro-Befruchtung erfolgreich war. Ist dies der Fall, kann die Ärztin oder der Arzt der Frau nach ein bis zwei Tagen maximal drei Embryos in die Gebärmutter übertragen.
Die Anwendung von Fortpflanzungstechnik und der Umgang mit Embryonen sind in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz geregelt. Nach dem Gesetz gilt die befruchtete Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an als Embryo. In Deutschland dürfen höchstens drei im Labor befruchtete Eizellen zu Embryonen heranreifen. Die Eltern entscheiden sich vorher für einen, zwei oder drei Embryonen. Je mehr, desto höher die Erfolgsrate, aber auch die Wahrscheinlichkeit, Zwillinge oder gar Drillinge zu bekommen.